AGB
Firma
Frederik Hillenbrand EPU “pepp”
Adresse
Bayerhamerstraße 13/3, 5020 Salzburg
1. Die nachfolgenden Auftragsbedingungen gelten für den gesamten an Frederik Hillenbrand, Pepp Workplace Health & Teambuilding (nachfolgend: Pepp) erteilten Auftrag und eventuelle Folgeaufträge.
2. Gegenstand des Angebotes ist die Beratung bei den vorstehend aufgeführten Problemen und Themenbereichen. Dazu ist es erforderlich, die einzelnen Realisierungsschritte nacheinander systematisch zu vollziehen. Die Vorgehensweise setzt einen ständigen Abstimmungsprozess zwischen der Auftraggeberin und Pepp voraus.
3. Die Auftraggeberin verpflichtet sich an Pepp alle zur Bearbeitung eines Auftrages notwendigen Informationen, Vorgänge und Umstände nebst Daten, soweit verfügbar, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge, Umstände und Daten, die erst während der Tätigkeit von Pepp bekannt werden.
4. Pepp verpflichtet sich, soweit üblich und erforderlich, über ihre Arbeit schriftlich Bericht zu erstatten.
5. Die Koordination der Beratung sowie Teile der Beratung werden in der Regel durch den Projektleiter Frederik Hillenbrand von Pepp vorgenommen. Die Delegation von Teilaufgaben liegt in seiner Entscheidung.
6. Die Schweigepflicht und die Verpflichtung zum Datenschutz besteht für beide Partner auch nach Beendigung der Vereinbarung.
7. Die von Pepp abgegebenen Vorschläge, Empfehlungen und schriftlichen Ausarbeitungen ersetzen nicht die Entscheidung und Umsetzung der Auftraggeberin. Die Erreichung der mit der Beratung durch Pepp angestrebten Ergebnisse, Verbesserungen etc. ist Aufgabe der Auftraggeberin und somit nicht Gegenstand der von Pepp zu erbringenden Leistungen.
8. Die Honorare, deren Berechnungsgrundlagen sowie Regelungen der Reisekosten und Spesen sind dem jeweiligen Angebot zu entnehmen. Es wird die aktuell gültige gesetzliche MwSt / USt in Rechnung gestellt.
9. Die Zahlungen erfolgen unverzüglich nach Rechnungsstellung durch Pepp. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug zahlbar.
10. Gesprächstermine sind mit angemessener Frist zu vereinbaren, um der Auftraggeberin und Pepp eine Abstimmung mit anderen Verpflichtungen zu ermöglichen.
11. Nach Befriedigung ihrer Ansprüche aus dem Auftrag hat Pepp alle ihr von der Auftraggeberin im Rahmen des Beratungsprojektes zur Verfügung gestellten Unterlagen an diesen herauszugeben. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen Pepp und der Auftraggeberin und für Kopien bzw. Abschriften.
12. Pepp verpflichtet sich ausdrücklich, alle ihr im Rahmen ihrer Beratertätigkeit zur Kenntnis gelangten Daten, Vorgänge und Informationen vertraulich zu behandeln und die DSGVO vollumfänglich zu berücksichtigen.
13. Arbeitet die Auftraggeberin nicht angemessen mit bzw. weigert sie sich Informationen gemäß Ziffer 3 zur Verfügung zu stellen, so ist Pepp nach schriftlicher Mahnung mit Wochenfrist zur schriftlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, sofern der Erfolg ihrer Arbeit und die Abwicklung anderweitiger Verpflichtungen in Frage gestellt werden.
14. Vertragliche Ansprüche zwischen den Parteien einschließlich eventueller Gewährleistung von Schadenersatzansprüchen sind auf die Parteien des Auftrages beschränkt. Dritten gegenüber bestehen und entstehen keine vertraglichen Verpflichtungen.
15. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen aus irgendwelchen Gründen rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der Auftragsbedingungen im Übrigen nicht. Entsprechendes gilt bei teilweiser Unwirksamkeit, wenn ein abgetrennter Teil dieser Bestimmungen betroffen ist.
16. Erfüllungsort ist Salzburg Stadt, Österreich. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – sofern gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht in Salzburg, Österreich, zuständig. Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag vor Anrufung eines ordentlichen Gerichts oder Schiedsgerichts einen Mediationsversuch zu unternehmen. Die Mediation erfolgt nach einer anerkannten Mediationsordnung, insbesondere jener der Wirtschaftskammer Österreich, sofern sich die Parteien nicht auf eine andere Mediationsstelle einigen.